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Goodwill
 

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Accounting

Goodwill-Bilanzierung bei Unternehmenserwerben und Impairment-Test
Steht die permanente Unternehmensbewertung vor der Tür? Welche Rolle wird der Controller dabei spielen? es gibt sogar Forderungen, nach denen der Controller als Methodenarchitekt in naher Zukunft ein unternehmensspezifisches Modell zur Unternehmenswertermittlung erstellen sowie als Trainer, Moderator und Coach dieses integrierte Modell allen Entscheidern näher bringen und alle entscheide anhand dieses Modell wirtschaftlich beurteilen soll.

ein Indikator, der in diese Richtung verweist, kommt (wie immer?) aus den USA, wo das FASB am 29. Juni 2001 einer Veränderung der SFAS 141 (Business Combinations) and SFAS 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) zustimmte. Diese Veränderungen betreffen die US-GAAP und damit alle an US-Börsen notierten Kapitalgesellschaften. Das IASB hat auf seiner Sitzung vom 16. bis 20. 10. 2001 vorläufig entschieden, dass im Rahmen einer Änderung von IAS 27 "Consolidated Financial Statements" Minderheitenanteile künftig als Teil des Konzerneigenkapitals auszuweisen sein sollen. Als zulässige Variante der erwerbsmethode wurde die Neubewertungsmethode festgelegt, die bisher als Allowed Alternative in IAS 22 reguliert ist. Ein negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung soll zunächst durch Abstockung der erworbenen Vermögenswerte, für die keine verfügbaren Marktwerte existieren, verrechnet werden. Ein verbleibender Rest stellt einen ertrag dar. Goodwill ist künftig, vergleichbar SFAS 142 "Goodwill and Other Intangible Assets", einer Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) zu unterziehen. Diese soll vor ende des Geschäftsjahres des Unternehmenszusammenschlusses durchgeführt werden. Die für diesen Tests relevante Berichtseinheit ("Cash-Generating Unit") soll sich an der ebene der Berichtssegmente im Sinne von IAS 14 "Segment Reporting" orientieren, kann aber auch darunter liegen. In den fünf Jahren nach einem Goodwill Impairment Test werden im Rahmen eines sog. Cash Flow Tests die prognostizierten Zahlungsströme mit den tatsächlich erreichten verglichen. Diese Regelung wurde inzwischen auch vom DRS übernommen. Der Entwurf kann unter http://www.standardsetter.de/drsc/doc/1a_2001.html eingesehen werden. Für Controller heißt das konkret: Wenn bei börsennotierten Muttergesellschaften im Rahmen eines Unternehmenserwerbes im Konzernabschluss ein Goodwill für den Firmenwert des übernommenen Unternehmens aktiviert wurde, muss dieser Firmenwert im Rahmen eines sogenannten Impairment-Tests bestätigt bzw. per "Sonderabschreibung" korrigiert werden. In diesem Impairment-Test werden geplante Cash Flows dem Goodwill gegenübergestellt. Diese geplanten Cash Flows werden den tatsächlich erreichten Cash Flows gegenübergestellt. Damit wird also ein controllerischer Plan-Ist-Vergleich für Unternehmenserwerbe durch börsennotierte Kapitalgesellschaften per Gesetz gefordert und von den Wirtschaftsprüfern geprüft. Details über den Impairment-Test enthält der Artikel: Goodwill-Bilanzierung nach US-GAAP von Jürgen Stauber, Tobias Ketterle, der unter http://www.treuhaender.ch/pdf/artikel/a01_0955.pdf zu finden ist.

Eine öffentliche Diskussionsgruppe zu diesem Thema ist eingerichtet unter:
CFO-Diskussionsgruppe:New Accounting Standards

04.05.2008
Copyright: Manfred Grotheer
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